Dünenhotel Borkum
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die vertragsrechtlichen Details Ihrer Buchung
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Hotels gegenüber dem Kunden zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die überlassung von Hotelzimmern und anderen Räumlichkeiten des Hotels. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss 20 % Vorauszahlung zu verlangen.
Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Er hat den Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung des Hotels über die Preiserhöhung geltend zu machen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierung), erlischt das Rücktrittsrecht wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.
Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird, der Kunde nicht oder später erscheint oder früher abreist (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei übernachtung mit oder ohne Frühstück 10%, bei allein bestellten Speisen und Getränken 40%, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft und Verpflegung in einer Summe) 25 % des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Neben den Hotelleistungen können dem Kunden, müssen aber nicht, Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuch bestimmter Veranstaltungen, etc. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Die Fremdleistungen werden vom Hotel im Wege der Vermittlung erledigt bzw. im Namen und auf Wunsch des Kunden angefordert. Die Durchführung der Vermittlung von Fremdleistungen kann von Voraussetzungen wie Mindestteilnehmerzahlen und Verfügbarkeit von Kartenkontingenten abhängig gemacht werden. Es bleibt vorbehalten, die vermittelte Fremdleistung abzusagen oder umzuändern, wenn der Leistungserbringer diese absagt oder umändert. Für Leistungsstörungen im Bereich der Fremdleistungen wird vom Hotel keine Gewähr übernommen und nicht gehaftet. Für die Durchführbarkeit der Fremdleistungen wird ebenfalls keine Gewähr und Haftung übernommen. Gehaftet wird lediglich für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlung. Die Haftung wird dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Das Hotel ist bemüht
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von den Ziffern 8 und 9 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff. BGB - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Es wird eine Verfallsfrist von sechs Monaten für alle Ansprüche des Kunden vereinbart, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertraganbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik oder ähnliches) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, oder das Hotel beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz zusteht.
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet; was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder ähnliches sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der schriftlichen Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht mehr verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause zu bemühen. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Wenn das Zimmer später geräumt wird, kann das Hotel Schadensersatz wie folgt verlangen: Räumung bis 18.00 Uhr 50 %, Räumung nach 18.00 Uhr 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises). Dem Kunden steht es frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Dem Hotel steht es frei, einen höheren Schaden nachzuweisen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann.
Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 EUR geschuldet.
Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten Borkum. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl des Hotels Oberhausen.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags - einschließlich der Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss 20 % Vorauszahlung zu verlangen.
Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Er hat den Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung des Hotels über die Preiserhöhung geltend zu machen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierung), erlischt das Rücktrittsrecht wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.
Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird, der Kunde nicht oder später erscheint oder früher abreist (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei übernachtung mit oder ohne Frühstück 10%, bei allein bestellten Speisen und Getränken 40%, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft und Verpflegung in einer Summe) 25 % des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Neben den Hotelleistungen können dem Kunden, müssen aber nicht, Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuch bestimmter Veranstaltungen, etc. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Die Fremdleistungen werden vom Hotel im Wege der Vermittlung erledigt bzw. im Namen und auf Wunsch des Kunden angefordert. Die Durchführung der Vermittlung von Fremdleistungen kann von Voraussetzungen wie Mindestteilnehmerzahlen und Verfügbarkeit von Kartenkontingenten abhängig gemacht werden. Es bleibt vorbehalten, die vermittelte Fremdleistung abzusagen oder umzuändern, wenn der Leistungserbringer diese absagt oder umändert. Für Leistungsstörungen im Bereich der Fremdleistungen wird vom Hotel keine Gewähr übernommen und nicht gehaftet. Für die Durchführbarkeit der Fremdleistungen wird ebenfalls keine Gewähr und Haftung übernommen. Gehaftet wird lediglich für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlung. Die Haftung wird dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Das Hotel ist bemüht
- Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen;
- zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post-und Warensendungen mit dieser Sorgfalt zu behandeln, übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
- Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von den Ziffern 8 und 9 und den §§ 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff. BGB - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Es wird eine Verfallsfrist von sechs Monaten für alle Ansprüche des Kunden vereinbart, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertraganbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik oder ähnliches) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, oder das Hotel beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz zusteht.
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet; was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder ähnliches sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der schriftlichen Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht mehr verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause zu bemühen. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Wenn das Zimmer später geräumt wird, kann das Hotel Schadensersatz wie folgt verlangen: Räumung bis 18.00 Uhr 50 %, Räumung nach 18.00 Uhr 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises). Dem Kunden steht es frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Dem Hotel steht es frei, einen höheren Schaden nachzuweisen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann.
Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 EUR geschuldet.
Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten Borkum. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl des Hotels Oberhausen.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags - einschließlich der Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.